Lizenzbedingungen
1. Allgemeines
Die von uns unbefristet verkauften oder zur befristeten Nutzung bereitgestellten Medien bzw. Werke sind
urheberrechtlich geschützt. Sie sind ausschließlich für den Unterricht an Schulen geeignet, bestimmt und von uns
entsprechend gekennzeichnet (§ 60a und § 60b UrhG); darin eingeschlossen ist die heimische Vor- und
Nachbereitung von Unterrichtsveranstaltungen. Sie erkennen an, dass auf unsere Werke die gesetzliche Erlaubnis
zur Nutzung im Unterricht keine Anwendung findet.
Die Medien dürfen von Ihnen nur in der Weise genutzt
werden, wie dies durch Einräumung der nachfolgenden Lizenzrechte entsprechend dem von Ihnen gewählten Erwerb der
Medien vereinbart ist. Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich abschließend aus dem vereinbarten Lizenzmodell.
Die Lizenzrechte geben mit Ausnahme solcher Vervielfältigungen und Nutzungshandlungen, die für die
vertragsgemäße Nutzung erforderlich sind, kein Recht, das Werk ganz oder teilweise zu vervielfältigen und auf
andere Träger wie Festplattensysteme, Schulserver und private Speichermedien (Computer, Tablets, Smartphones
etc.) von Lehrern und Schülern zu kopieren, Dritten zum Download, Streaming oder sonstwie zugänglich zu machen,
weiterzuleiten, zu verkaufen, ins Internet hochzuladen, über soziale Medien zu verbreiten oder sonstwie zu
nutzen.
Dabei meint im Sinne dieser Lizenzbedingungen
- „Internet“ das öffentlich zugängliche World Wide Web,
- „Intranet“ das geschlossene Netzwerk einer Schule einschließlich Endgeräten zur Betrachtung von Werken,
- „Download“ das Herunterladen und Speichern eines Werkes auf ein Endgerät zum zeitgleichen oder späteren Betrachten auf einem Endgerät und
- „Streaming“ das Abrufen von einem Server zum Zwecke des zeitgleichen und unveränderten Betrachtens auf einem Endgerät ohne Speicherung mit Ausnahme eines ggf. vorübergehenden Zwischenspeicherns im Cache-Speicher.
2. Lizenzen für Medienzentren
Medienzentren lizenzieren wir die Werke ausschließlich durch eine VÖ-Lizenz oder eine Kreisonlinelizenz (KOL). Eine Erweiterung der VÖ-Lizenz ist jederzeit durch Nachkäufe von weiteren Lizenzen oder durch eine Umwandlung in eine Kreisonlinelizenz gegen Zahlung des vorgesehenen Lizenzentgeltes möglich. Die Bestimmungen gelten für Multikreislizenzen (Erwerb für mehrere Kreise) und für Landeslizenzen (Erwerb durch ein Landesmedienzentrum) entsprechend.
a) VÖ-Lizenz
Die VÖ-Lizenz umfasst das einfache, zeitlich unbefristete Recht, das von uns
auf Datenträger (DVD oder entsprechend) gelieferte Werk entsprechend der Zahl der erworbenen Datenträger dadurch
zu nutzen, dass das Medienzentrum den physischen Datenträger an Schulen, die in derselben Gebietskörperschaft
(Kreis/kreisfreie Stadt) wie das Medienzentrum liegen, und an die schulangehörigen Lehrer und Schüler überlässt
zum Zweck der
- Unterrichtserteilung in der Schule und der Unterrichtsvor- und -nachbereitung in und außerhalb der Schule durch Lehrer und Schüler und der
- nicht-gewerblichen, öffentlichen Vorführung zu Unterrichtszwecken an der Schule durch Lehrer.
b) Kreisonlinelizenz
Die Kreisonlinelizenz enthält
- eine VÖ-Lizenz mit den Rechten nach Ziff. 2 a) und
- eine Online-Lizenz
Die Online-Lizenz umfasst das einfache, zeitlich unbefristete Recht, das Werk
- Schulen, die in derselben Gebietskörperschaft (Kreis/kreisfreie Stadt) wie das Medienzentrum liegen, in der Weise online (über Internet etc.) zugänglich zu machen, dass die Schulen es schulangehörigen Lehrern und Schülern zur Verfügung stellen,
- registrierten Lehrern und Schülern von Schulen, die in derselben Gebietskörperschaft (Kreis/kreisfreie Stadt) wie das Medienzentrum liegen, direkt zugänglich zu machen,
beschränkt auf die Nutzungshandlungen
- Download und Streaming durch Lehrer,
- Bearbeitung durch Lehrer und Schüler mit Ausnahme von in dem Werk befindlicher Software vermittels Aufspaltung in Teile, Einbindung in andere Werke, Einfügung anderer Werke o.ä., wenn die Bearbeitung von Lehrern oder Schülern nur für Zwecke der Präsentation im Klassen-, Kurs- und Arbeitsgemeinschaftsverbund genutzt wird, eine Übertragung an Dritte außerhalb des Klassen-, Kurs- und Arbeitsgemeinschaftsverbundes oder die Veröffentlichung ausgeschlossen ist und die Bearbeitung nach Erfüllung des konkreten Nutzungszwecks gelöscht wird,
- Streaming durch Schüler,
und beschränkt auf den Zweck der
- Unterrichtserteilung in der Schule und zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung in und außerhalb der Schule durch Lehrer und Schüler und der
- nicht-gewerblichen, öffentlichen Vorführung zu Unterrichtszwecken in der Schule durch Lehrer.
Das Medienzentrum darf das Werk von einem eigenen und selbst betriebenen Server oder vom Hostserver eines beauftragten Providers zugänglich machen. Der beauftragte Provider ist uns schriftlich zu benennen. Schulen darf das Medienzentrum ermächtigen, das Werk herunterzuladen und auf einem eigenen und selbst betriebenen Server der Schule zu speichern, um es von dort ihren Lehrern und Schülern im Rahmen der zulässigen Nutzung zugänglich zu machen. Das Werk darf nur solchen berechtigten Lehrern und Schülern zugänglich gemacht werden, die sich über das Webportal des Medienzentrums oder den Schulserver eingewählt und autorisiert haben.
Es wird klargestellt, dass die Kreisonlinelizenz eine Nutzung nur zu den vorgenannten Zwecken erlaubt. Sie berechtigt insbesondere nicht dazu, das Werk nicht berechtigten natürlichen und juristischen Personen wie z.B. Anbietern von analogen und digitalen Unterrichtsinhalten, Schulsoftware, Lernmanagementsystemen, Daten- und Clouddiensten etc. ganz oder in Teilen durch Übermittlung, Ermöglichung von Download oder Streaming oder vergleichbaren Techniken oder durch Verlinkung, Framing oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen oder zu überlassen, das Werk deren angemeldeten Nutzern zugänglich zu machen, selbst wenn die Nutzer berechtigte Lehrer und Schüler sind, oder das Werk und seine Nutzung mit eigenen oder fremden kommerziellen Angeboten zu verknüpfen oder solches Dritten zu ermöglichen.
Soweit das Medienzentrum oder eine Schule von der Kreisonlinelizenz nicht erfasste Nutzungsmöglichkeiten auch unter Einbeziehung von Drittanbietern wahrnehmen will, können wir auf Anfrage ein individuelles Lizenzangebot für eine erweiterte Kreisonlinelizenz unterbreiten.
c) Hinweis- und Kontrollpflichten; vertragliche Absicherung
Das Medienzentrum hat durch
geeignete Maßnahmen wie Lizenzhinweise, Zugangskontrollen, vertragliche Regelungen mit Hostprovidern und
Plattformbetreibern etc. sicherzustellen, dass nur berechtigte Nutzer das bereitgestellte Werk in der o.g.
zugelassenen Weise nutzen können.
3. Lizenzen für Schulen
Schulen lizenzieren wir die Werke ausschließlich durch eine Schullizenz "premium" oder eine befristete Schullizenz "1 Jahr Streaming" zu den nachfolgenden Bedingungen. Eine Lizenzerweiterung von der Schullizenz "1 Jahr Streaming" zur Schullizenz "premium" ist jederzeit gegen Zahlung des ausgewiesenen, zusätzlichen Lizenzentgeltes möglich.
a) Schullizenz "premium"
Die Schullizenz "premium" umfasst das einfache Recht der Schule,
das erworbene und von uns
- auf Datenträger (DVD oder entsprechend) gelieferte Werk entsprechend der Zahl der erworbenen Datenträger unbefristet dadurch zu nutzen, dass die Schule den physischen Datenträger schulangehörigen Lehrern und Schülern überlässt und
- in der GIDA-Mediathek vorgehaltene Werk zeitlich befristet (mind. fünf Jahre ab Kaufdatum) dadurch zu nutzen, dass die Schule schulangehörigen Lehrern über das LogIn der Schule und schulangehörigen Schülern über zeitlich befristete, mehrfach erteilbare Sub-LogIns/Sublizenzen den Zugang für das Streaming ermöglicht
zum Zweck der
- Unterrichtserteilung in der Schule und der Unterrichtsvor- und -nachbereitung in und außerhalb der Schule durch Lehrer und Schüler und der
- nicht-gewerblichen, öffentlichen Vorführung zu Unterrichtszwecken an der Schule durch Lehrer.
b) Schullizenz "1 Jahr Streaming"
Die Schullizenz "1 Jahr Streaming" umfasst das einfache,
zeitlich auf 1 Jahr befristete Recht der Schule, das erworbene und von uns in der GIDA-Mediathek vorgehaltene
Werk dadurch zu nutzen, dass sie schulangehörigen Lehrern über das LogIn der Schule und schulangehörigen
Schülern über zeitlich befristete, mehrfach erteilbare Sub-LogIns/Sublizenzen den Zugang für das Streaming
ermöglicht
zum Zweck der
- Unterrichtserteilung in der Schule und zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung in und außerhalb der Schule durch Lehrer und Schüler und der
- nicht-gewerblichen, öffentlichen Vorführung zu Unterrichtszwecken in der Schule durch Lehrer.
Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Nutzungsdauer von der Schule gegen Zahlung des ausgewiesenen Lizenzentgeltes neu erworben werden.
c) Hinweis- und Kontrollpflichten
Die Schule hat durch geeignete Maßnahmen wie
Lizenzhinweise, Zugangskontrollen etc. sicherzustellen, dass nur berechtigte Nutzer das erworbene Werk in der
lizenzierten Weise nutzen können. Die Schule hat sich die Belehrung über den Umfang der Nutzungsrechte von den
nutzenden Lehrern vor Beginn der Nutzung durch Unterschrift bestätigen zu lassen.
4. Lizenzen zur privaten Nutzung
Wir lizenzieren die Werke für eine private Nutzung zur Vor- und Nachbereitung des Schulunterrichts wie folgt:
a) Schullizenz "premium"
Die für die private Nutzung erteilte Schullizenz "premium" umfasst
dieselben Rechte wie für eine Schule; Ziff. 3 a) einschließlich der Nutzungsbegrenzung für den Unterricht in
Schulen gilt entsprechend.
b) Schullizenz "1 Jahr Streaming"
Die für die private Nutzung erteilte Schullizenz "1 Jahr
Streaming" umfasst dieselben, zeitlich befristeten Rechte wie für eine Schule; Ziff. 3 b) einschließlich der
Nutzungsbegrenzung für den Unterricht in Schulen gilt entsprechend. Das Lizenzrecht kann nach Ablauf der
Nutzungsdauer gegen Zahlung des ausgewiesenen Lizenzentgeltes neu erworben werden.
Stand 01.07.2025