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Demokratie II - Verfassungsorgane
 
Bundesregierung

Aufgabe 2

Lies den Text und trage die unten stehenden Wörter richtig in die Lücken ein.
   absolute      Amtseid      Außenpolitik      Bundeskanzler      Bundesminister      Bundespräsident      Bundestag      Deutschen Bundestag      Ernennungsurkunde      Exekutive      Fachministerien      Gesetzentwürfe      Gewaltenteilung      Hälfte      Innenpolitik      konstruktives Misstrauensvotum      Mehrheit      Neuwahlen      Richtlinienkompetenz      Umsetzung      Vertrauensfrage   
Der und die bilden zusammen die Bundesregierung. In unserem System der ist die Bundesregierung das zentrale Organ der . Sie ist verantwortlich für die der bestehenden Gesetze, bringt aber auch neue auf den Weg. Insgesamt ist sie verantwortlich für die und die des Landes. An der Spitze der Bundesregierung steht der . Er besitzt die , d.h. er bestimmt die Grundausrichtung der Politik. Der Bundeskanzler wird durch den gewählt.
Das läuft folgendermaßen ab: Der schlägt dem Bundestag einen Kandidaten vor. Dieser ist gewählt, wenn er die Mehrheit, also mehr als die der Stimmen erreicht. Daraufhin ernennt der Bundespräsident den neu gewählten Bundeskanzler, indem er ihm feierlich seine überreicht. Im nächsten und letzten Schritt legt der Bundeskanzler vor dem seinen ab.
Der Bundeskanzler hat politisch eine starke Position inne. Seine Abwahl ist während der Amtszeit nur durch ein möglich. Es reicht also nicht, wenn sich im Bundestag eine Mehrheit gegen einen Kanzler zusammenfindet. Vielmehr muss für eine Abwahl des amtierenden Kanzlers gleichzeitig ein neuer Amtsinhaber mit absoluter Mehrheit gewählt werden.
Seinerseits verfügt der Bundeskanzler laut Verfassung auch über ein wichtiges Instrument: Die . Ist der Kanzler sich nicht mehr sicher, dass eine der Abgeordneten im Parlament hinter ihm steht, kann es den Bundestag bitten, ihm das Vertrauen auszusprechen. Verliert der Kanzler die Abstimmung über die Vertrauensfrage, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Bundestag wählt sofort mit absoluter Mehrheit einen neuen Kanzler. Oder der löst den Bundestag auf und ruft aus. Im Unterschied zum Bundeskanzler werden die nicht vom Parlament gewählt.
Vielmehr werden sie vom Kanzler ausgesucht und auf seinen Vorschlag vom Bundespräsidenten ernannt. Während ihrer Amtszeit stehen sie an der Spitze der , z. B. für Finanzen, Wirtschaft, Verteidigung, Inneres oder Außenpolitik.