Bilanz

 Jahresabschluss

Aufgabe 3

Lies den Text und trage die unten stehenden Wörter richtig in die Lücken ein!
   Anhang      Bilanz      Fehlbetrag      Gewinn      Kapitalgesellschaften      Lagebericht   
Alle , von der kleinsten GmbH bis zur großen Aktiengesellschaft, müssen jedes Jahr einen sogenannten handelsrechtlichen Jahresabschluss erstellen. Bestandteil des Jahresabschlusses ist zunächst einmal die . Hinzu tritt eine Gewinn-und-Verlust-Rech­nung, die in gewohnter Weise die Erlöse und die Kosten des Unternehmens differen­ziert auflistet und oder Verlust ausweist. Diese finden sich dann als "Jahresüberschluss" bzw. "-" in der Bilanz wieder.
Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich noch einen sogenannten zur Bilanz liefern, der einzelne Positionen näher aufgliedert und erläutert.
Größere Unternehmen müssen außerdem noch einen erstellen, der in allgemeinverständlicher Form den Geschäftsverlauf des vergangenen Jahres und die momentane Lage des Unternehmens zusammenfaßt. Dazu ein Zitat aus dem Handelsrecht: "Anhang und Lagebericht müssen 'ein zutreffendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse' zeichnen". Je nach Firmengröße muß die Bilanz einzelne Positionen mehr oder weniger detailliert ausweisen.
Bei einem großen Konzern mit Tochtergesellschaften und Beteiligungen an anderen Unternehmen können z.B. die Positionen des Anlagevermögens sehr komplex werden.