Wann wurden die ersten Gesetze zur Sozialversicherung erlassen?
- Im deutschen Kaiserreich Ende des 19. Jh. unter Reichskanzler Otto von Bismarck.
- Anfang der 1970er Jahre unter Kanzler Willi Brandt.
- 1918 unter Reichskanzler Friedrich Ebert.
- 1711 unter Preussen-König Friedrich I.
Was sind die Grundwerte des Sozialstaats?
Was sind die Grundwerte des Rechtsstaats?
Welches sind die fünf Pflichtversicherungen der Sozialen Sicherung in Deutschland?
- Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung.
- Lebensversicherung, Hausratversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung.
- Hundeversicherung, Feuerversicherung, Sturmversicherung, Glasversicherung, Elektronikgeräteversicherung.
- Rechtschutzversicherung, Erdbebenversicherung, Vulkanausbruchversicherung, Tsunami-Wellen-Versicherung, Meteoriten-Einschlag-Versicherung.
In welche Pflichtversicherungen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen teilen einzahlen?
- Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
- Renten- und Unfallversicherung.
- Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung.
- Unfall-, Pflege- und Rentenversicherung.
Wie definiert sich das Bruttoarbeitsentgelt?
- Bruttogehalt zuzüglich dem Arbeitsgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.
- Nettogehalt zuzüglich dem Arbeitsgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.
- Bruttogehalt abzüglich dem Arbeitsgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.
- Bruttogehalt ohne Arbeitsgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.
Wie hoch ist der durchschnittliche Anteil der Sozialversicherungsbeiträge am Bruttoarbeitsentgelt?
- ca. 40 %.
- ca. 30 %.
- ca. 20 %.
- ca. 10 %.
Was ist die "Sozialhilfe"?
- Die sogenannte "Hilfe zum Lebensunterhalt", die jeder bekommt, der zu einem eigenem Verdienst, gleich aus welchem Grund, nicht in der Lage ist.
- Die sogenannte "Hilfe für jeden", die alle diejenigen bekommen, die keinen eigenen Verdienst wollen.
- Eine Sonderhilfe für Pflegebedürftige.
- Ein freiwilliges soziales Jahr.
Woraus werden Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe finanziert?
- Aus den Steuereinnahmen des Staates.
- Aus den Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in die Sozialversicherung.
- Aus den Goldreserven der Bundesbank.
- Aus den Bargeldreserven der Banken und Sparkassen.